Wir möchten noch einmal freundlich daran erinnern, dass während des Elternsprechtags am Donnerstag für alle Eltern und Erziehungsberechtigten die „3G“-Regelung gilt:
Das heißt, dass – nur genesene, geimpfte oder negativ getestete* Eltern/Erziehungsberechtigte bei Vorlage eines Nachweises Zutritt erhalten. Die Maßnahme gilt der Sicherheit aller Mitglieder der Schulgemeinschaft, sicherlich haben Sie Verständnis dafür.
*der Nachweis eines negativen Testergebnisses muss in Form eines max. 48h alten PCR-Tests oder eines 24h alten PoC-Antigenschnelltests eines Testzentrums vorliegen