Am Gymnasium in Niedersachsen müssen zwei Fremdsprachen erlernt werden. Zunächst haben die Schülerinnen und Schüler nur Unterricht in Englisch, das von allen Kindern als erste Fremdsprache belegt wird.
Zweite Fremdsprache
Mit Beginn des 6. Jahrgangs kommt die zweite Fremdsprache hinzu. Hier können die Kinder am Ulricianum eine von drei Sprachen auswählen: Als zweite Fremdsprache kann Latein, Französisch oder Spanisch belegt werden. Die Entscheidung, welche der Sprachen als zweite Fremdsprache erlernt werden soll, muss bereits bei der Anmeldung getroffen werden, da die Klassen nach der zweiten Fremdsprache eingeteilt werden. Die zweite Fremdsprache muss mindestens bis zum Ende der 10. Klasse belegt werden.
Für das Fach Spanisch können nur zwei Klassen pro Jahrgang eingerichtet werden. Falls mehr Anmeldungen für das Fach „Spanisch als zweite Fremdsprache“ vorliegen, als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Ein Anspruch auf das Erlernen einer bestimmten Sprache oder die Belegung eines bestimmten Faches besteht grundsätzlich nicht.
Soll das Kind eine Bläserklasse besuchen, ist dies nur in Kombination mit der Anwahl der Sprachen Französisch oder Latein möglich.
Für Kinder und Eltern gibt es jährlich im Februar und März Informationsveranstaltungen, bei denen die zur Wahl stehenden Fremdsprachen ausführlich vorgestellt werden.
Dritte Fremdsprache
Mit Beginn der 8. Klasse können Schülerinnen und Schüler des Ulricianums freiwillig eine dritte Fremdsprache anwählen. Es gibt eine ganze Reihe guter Gründe, eine dritte Fremdsprache zu erlernen: Jede weitere Fremdsprache eröffnet neue Horizonte und gibt Einblick in eine neue Kultur. Je mehr Sprachen man spricht, desto mehr andere Sprachen versteht man bzw. kann man leichter erlernen. Hinzu kommen die Möglichkeiten, bestimmte Abschlüsse und Zertifikate zu erwerben, wie das Latinum, das Graecum und das CertiLingua-Zertifikat. Für Schülerinnen und Schüler, die Sprachen gerne mögen und lernen, bietet sich darüber hinaus die Möglichkeit, bereits in der 8. Klasse eine Schwerpunktlegung vorzunehmen, die in Hinblick auf die Oberstufe und das Abitur Wahlmöglichkeiten erweitert, denn Sprachen, die in Klasse 6 oder Klasse 8 begonnen wurden, können in gleichermaßen in der Oberstufe als Fach auf erhöhtem Niveau belegt werden.
Der Unterricht in der dritten Fremdsprache erfolgt im Kurssystem, die Wahl hat daher keinen Einfluss auf die Klassenzugehörigkeit. Zur Wahl stehen die Sprachen Altgriechisch, Latein, Französisch und Spanisch. Eine Kontingentierung (also eine Höchstzahl an Gruppen pro Sprache) gibt es bei der dritten Fremdsprache nicht, bei zu geringen Anwahlzahlen können jedoch nicht alle Fremdsprachen angeboten werden.
Als dritte Fremdsprache kann nur eine Sprache angewählt werden, die nicht bereits als zweite Fremdsprache belegt wurde.
Wurde eine dritte Fremdsprache angewählt, so kann diese lediglich zum Ende eines Schuljahres wieder abgewählt werden. Eine Ausnahme stellt der 8. Jahrgang dar: Hier kann eine Abwahl der neu begonnenen Fremdsprache bis zum 1. November erfolgen. Wurde eine Fremdsprache abgewählt, die mindestens ein Jahr lang belegt wurde, ist es nicht möglich, diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzuwählen. Auch ein Wiedereintritt in den abgewählten Kurs ist nicht möglich.
Jährlich im Februar gibt es Informationsveranstaltungen, bei denen die zur Wahl stehenden Fremdsprachen ausführlich vorgestellt werden.
Zu Beginn der 11. Klasse kann ebenfalls mit einer dritten (oder vierten) Fremdsprache begonnen werden. Zudem ist es möglich, die zweite Fremdsprache abzuwählen und mit einer neuen Fremdsprache zu beginnen, welche dann jedoch aber bis zum Ende des 13. Jahrgangs belegt werden muss, sofern nach der Abwahl andernfalls nur noch eine Fremdsprache belegt würde. Schülerinnen und Schüler, die bereits seit der 8. Klasse eine weitere Fremdsprache betreiben, können eine der drei Fremdsprachen zu Beginn der 11. Klasse abwählen, ohne eine weitere Fremdsprache anwählen zu müssen. Es besteht im 11. Jahrgang die Pflicht, mindestens zwei Fremdsprachen zu belegen.
Zur Wahl stehen erneut Französisch, Spanisch, Latein und Altgriechisch. Bei zu geringen Anwahlzahlen können nicht alle Sprachen angeboten werden. In den letzten Jahren konnte leider lediglich der Kurs „Spanisch für Neubeginner ab Jahrgang 11“ eingerichtet werden. Sprachen, die erst in Jahrgang 11 begonnen werden, können in der Oberstufe nicht als Fach auf erhöhtem Niveau belegt werden, sie können jedoch im Abitur als Prüfungsfach gewählt werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Ende der 10. Klasse zum Ulricianum wechseln und die bisher noch keine zweite Fremdsprache erlernt haben, besteht die Pflicht, mit Beginn der 11. Klasse eine zweite Fremdsprache zu belegen.
Die Abwahl einer in Jahrgang 11 neu begonnenen Fremdsprache ist nur möglich, sofern keine Belegungsverpflichtung besteht und kann vor dem 1. November oder zum Schuljahresende erfolgen.
Grundsätzliche Tipps und Hinweise zur Fremdsprachenwahl:
- Die zentrale Frage bei der Wahl sollte sein, ob die Sprache zu mir bzw. zu unserem Kind passt.
- Wer Spanisch und eine weitere Sprache lernen möchte, sollte sich über die Reihenfolge bei der Wahl der Fremdsprachen Gedanken machen: Während Spanisch als zweite Fremdsprache aufgrund der Kontingentierung auf zwei Klassen eventuell nicht belegt werden kann, kann es ab Klasse 8 und Klasse 11 erlernt werden: In den letzten Jahren kamen regelmäßig Kurse in Spanisch als dritte Fremdsprache zustande. Latein und Französisch hingegen können garantiert ab Klasse 6 als zweite Fremdsprache erlernt werden, unsicher ist jedoch, ob ein Kurs in Klasse 8 oder Klasse 11 eingerichtet werden kann